Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 30.04.2019
Unser Angebot ist freibleibend. Alle vorhergehenden Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Lager Stemwede. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen der Stemwederbergkelterei Friedrich Bosse, Stemwederberg-Straße 107, D-32351 Stemwede, nachstehend „Bosse“ genannt, mit gewerblichen Kunden. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
1.2. Diese AGB finden in persönlicher Hinsicht keine Anwendung gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten diese AGB in der jeweils gültigen Fassung auch ohne besonderen Hinweis oder Bezugnahme für alle künftigen Geschäfte, insbesondere auch im Falle mündlicher oder telefonischer Abruf- oder Folgeaufträge.
1.3. Von Bosse im elektronischen Datenverarbeitungsverfahren ausgedruckte oder per E-Mail versandte Geschäftspost, wie Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge und Zahlungserinnerungen, sind auch ohne Unterschrift gültig und rechtsverbindlich.
1.4. Soweit Bosse besondere Vertragsbedingungen verwendet und einbezieht, gelten die nachfolgenden Bedingungen ergänzend.
2. Gegenstand der Zusammenarbeit
2.1. Bosse füllt alkoholfreie Erfrischungsgetränke für den Auftraggeber in vertraglich bestimmte Flaschen (abweichende Form und Farbe der Flaschen nach Vereinbarung sowie Flaschenausstattung nach Vereinbarung) ab und etikettiert die so befüllten Flaschen. Ausnahmen sind je nach Vereinbarung möglich.
2.2. Alternativ zu Punkt 2.1 füllt Bosse andere vertraglich vereinbarte Getränke ab. Diese werden entweder von Bosse selbst hergestellt bzw. gemischt oder aber von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
2.3. Bosse stellt die zur Abfüllung notwendigen Flaschen, sofern der Auftraggeber eine Abfüllung in Flaschen aus dem vorhandenen Bosse-Flaschenpool bestellt (Standardprogramm). Wünscht der Auftraggeber eine Abfüllung in Flaschen außerhalb des Bosse-Flaschenpools (=Sonderflasche), so hat der Auftraggeber Bosse die entsprechenden Flaschen in ausreichender Menge bzw. die Form für die Herstellung der PET-Flaschen zur Verfügung zu stellen.
2.4. Bosse produziert nach den Vorgaben des Auftraggebers Etiketten und bringt diese auf den Flaschen an. Alternativ stellt der Auftraggeber die Etiketten aufgrund gesonderter Vereinbarungen. In beiden Fällen ist Bosse für die inhaltliche Richtigkeit der Etiketten nicht verantwortlich (rechtliche sowie inhaltliche Angaben gemäß gültiger Gesetzesvorgaben der Bundesrepublik Deutschland).
2.5. Für den Fall, dass Bosse im Auftrag des Kunden Etiketten selbst entwirft, verbleiben sofern nicht vertraglich anders vereinbart alle den Verkauf bzw. die Weitergabe des im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung hergestellten Endprodukts überschreitenden Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte an den Etiketten bzw. der zu Grunde liegenden Bildmotive bei Bosse.
3. Lieferung / Qualität
3.1. Lieferungen, Leistungen und Angebote von Bosse an Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Entgegenstehenden oder von den vorliegenden Bedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, Bosse hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch, wenn Bosse in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos erbringt bzw. die Gegenleistung vorbehaltlos annimmt. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart oder gesondert vorgelegt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
3.2. Bosse wird ihre Produkte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in einwandfreier Qualität liefern. Sämtliche Angebote von Bosse sind hinsichtlich Menge, Preis, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend. Ein Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch erfolgte Lieferung zu Stande. Der Kunde ist 2 Wochen an seine Bestellung gebunden. In Fällen höherer Gewalt oder sonstigen nicht von Bosse zu vertretenden Ereignissen verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dasselbe gilt bei saisonbedingter Übernachfrage. Bosse ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Mündliche Nebenabreden und Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Bosse.
4. Zahlung
4.1. Preise: Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager Bosse. Für die Preisstellung der Waren sind die jeweils von Bosse ermittelten Mengen maßgebend. Erfolgt die Lieferung oder der Versand durch Bosse, trägt der Kunde zusätzlich die Fracht- bzw. Versandkosten. Zuzüglich zu den Preisen und Kosten ist Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe zu entrichten. Die in den Angeboten angegebenen Preise sind für eine Dauer von 8 Wochen gültig.
4.2. Zahlung/Zahlungsfälligkeit: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, mangels abweichender Vereinbarung, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei der Zahlung sind vom Kunden Name, Kundennummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum anzugeben. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sind ausgeschlossen.
4.3. Abrechnungsbestätigung: Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen von Bosse auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen ab deren Zugang schriftlich gegenüber Bosse zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn Bosse den Kunden auch in der Saldenbestätigung und sonstigen Abrechnungen auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
4.4. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Bosse berechtigt, weitere Abgaben oder Lieferungen von der sofortigen Bezahlung der Rückstände oder der weiteren Abgaben von Lieferungen abhängig zu machen.
4.5. Eigentumsvorbehalt: Sämtliche von Bosse gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentum von Bosse. Der Kunde darf die Ware weiterveräußern. Diese Erlaubnis erlischt jedoch im Falle des Zahlungsverzuges.
4.6. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung, dem Untergang oder der Zerstörung von Vorbehaltswaren entstehenden Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde hiermit im Voraus an Bosse ab. Bosse nimmt diese Abtretung an.
4.7. Bosse ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Bosse abgetretenen Forderungen im eigenen Namen geltend zu machen. Diese Ermächtigung erlischt jedoch ebenfalls im Falle des Zahlungsverzuges. Bosse ist dann berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen geltend zu machen. Die betreffenden Schuldner sind Bosse vom Kunden zu benennen. Die zur Geltendmachung erforderlichen Unterlagen sind Bosse zur Verfügung zu stellen.
4.8. Sofern die Bosse zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wert der Forderungen von Bosse um mehr als 90% übersteigen, ist Bosse auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die entsprechenden Sicherheiten freizugeben. Die Entscheidung, welche Sicherheiten freigegeben werden, steht Bosse zu. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren an Dritte ist unzulässig.
5. Gefahrenübergang
5.1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder eine andere den Transport ausführende Person – auch eigene Mitarbeiter – auf den Kunden über, und zwar unabhängig davon, ob Teillieferungen erfolgen oder weitere Leistungen übernommen wurden.
6. Mängelhaftung
6.1. Offensichtliche Mängel, wie Bruch, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen gegenüber der auf dem Lieferschein angegebenen Menge hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Ware zu reklamieren und nachzuweisen. Anderenfalls ist der Kunde mit seinen Gewährleistungsrechten wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden Bosse zu melden und nachzuweisen. Bei Qualitätsmängeln ist der Kunde verpflichtet, diese Ware nicht mehr in den Verkehr zu bringen bzw. sofort zurückzunehmen und alle weiteren Maßnahmen mit Bosse abzustimmen. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.
6.2. Bei Selbstabholung durch den Kunden oder bei Abholung durch Dritte im Auftrag des Kunden leistet Bosse keine Gewähr für Mängel und Schäden, die nachweislich auf den Transport zurückzuführen sind.
6.3. Die Gewährleistung für Mängel, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung beim Kunden zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
6.4. Bosse weist darauf hin, dass die Ware vor unmittelbarer Einwirkung von Sonnenlicht, Frost, Hitze und Staub zu schützen ist.
6.5. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind jegliche Mängelrügen und Beanstandungen ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist gegenüber Bosse unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware und auf Vorlage des Lieferscheines nach, dass bei Eingang der Ware das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen war oder der Ablauf unmittelbar bevorstand.
7. Haftung
7.1. Bosse haftet nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, auch soweit diese durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begangen sind, sowie bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, bei schuldhafter Herbeiführung eines Personenschadens (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
7.2. Im Übrigen ist die Haftung von Bosse auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. In diesen Fällen (also nicht im Falle des Vorsatzes) beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche ein Jahr.
7.3. Soweit die Haftung von Bosse nach dem vorstehenden Absatz beschränkt ist, gelten diese Beschränkungen auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Transport und Ladungssicherung
8.1. Bei Abholung von Waren dürfen laut Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr (GüKG) nur Fahrer bzw. Frachtführer eingesetzt werden, die die Voraussetzungen des § 7b GüKG erfüllen. Ausländische Fahrer aus Drittstaaten benötigen eine gültige Arbeitsgenehmigung. Die Fahrzeuge dieser Fahrer werden nur beladen, wenn Bosse eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache nach § 7b Abs. 1 Satz 2 GüKG auf Verlangen vorgelegt wird. Kosten für Nichtverladung, die wegen des Fehlens der vorstehend genannten Voraussetzungen entstehen, werden von Bosse nicht übernommen.
8.2. Unbeschadet der Verpflichtungen des Lieferanten gemäß § 22 StVO verpflichtet sich der Kunde, eigenverantwortlich sicherzustellen, dass auch mit der jeweils konkret verladenen Ware sämtliche straßenverkehrs- und transportrechtlichen Sicherheitsanforderungen, insbesondere hinsichtlich der Ladungssicherung, eingehalten werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, den Lieferanten von allen Schäden freizustellen, die dadurch eintreten, dass der Kunde gegen seine vorstehende Verpflichtung verstoßen hat.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrechte
9.1. Die Befugnis zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Bosse anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können Bosse gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn und soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Auch bei laufender Geschäftsbeziehung ist jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten.
9.2. Der Kunde ist nicht zur Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts nach § 320 BGB oder eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB berechtigt, es sei denn, diese Rechte stützen sich auf einen Mangel der Kaufsache, für die Bosse bereits den Teil des Entgelts erhalten hat, der dem Wert seiner Leistung entspricht, oder auf Gegenforderungen des Kunden, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Bosse anerkannt sind.
10. Sonstiges
10.1. Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
10.2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist der Geschäftssitz von Bosse in Stemwede. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist das zuständige Amts- bzw. Landgericht zuständig. Bosse ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.